Qualifiziertes Unfallgutachten aus einer Hand
Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden? Ihr Fahrzeug hat einen Schaden davongetragen? Um die Kosten erstattet zu bekommen, ist ein Unfallgutachten von einem Kfz-Sachverständigen unabdingbar.
Wir von SV Net* mit Sitz in Burgdorf bei Hannover sind nach einem Verkehrsunfall an Ihrer Seite, um ein unparteiisches Schadengutachten für Sie zu erstellen.
So können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Im Rahmen einer gründlichen Untersuchung Ihres Fahrzeugs ermitteln wir die notwendigen Reparaturkosten.
Außerdem halten wir die voraussichtliche Reparaturdauer fest.
Schadengutachten zur Sicherung Ihrer Ansprüche
Als Kfz-Gutachter wissen wir, worauf es bei der Schadensregulierung ankommt. Nach einem Verkehrsunfall beurteilen wir die Schäden an Ihrem Fahrzeug präzise und sorgfältig. Auch eine umfangreiche Fahrzeugbewertung ist notwendig, um eine Wertgrundlage festzulegen.
Ebenfalls werden der Restwert, der Wiederbeschaffungswert und die Nutzungsausfallentschädigung im Schadengutachten festgehalten. So ermitteln wir zum Beispiel, ob nach der Reparatur eine Wertminderung vorliegt. Ihnen entstehen dabei keine Kosten, denn im Normalfall wird die Begutachtung vom Unfallverursacher übernommen.
In allen Fragen zur Schadensregulierung
Als Kfz-Gutachter würden wir Ihnen dazu raten, nicht auf Ihr Recht zu verzichten, einen freien Sachverständigen mit einem Unfallgutachten zu beauftragen. Denn nur so können Sie sich darauf verlassen, dass die enthaltenen Informationen auch tatsächlich realistisch sind. Stellt dagegen die Versicherung des Unfallverursachers einen Kfz-Gutachter, so hat sie in aller Regel Interesse daran, die Kosten möglichst gering zu halten.
Als Kfz-Sachverständiger ermitteln wir die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs neutral und umfassend. Langjährige Erfahrung und umfassende Fachkompetenz zeichnen uns aus: So können Sie sich sicher sein, dass alle Fakten, die für die Beweissicherung und Schadensregulierung von Bedeutung sind, berücksichtigt werden. Auch im Nachgang sind wir für Sie da: Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs in voller Höhe. Sprechen Sie uns an!